Mit unserem Service finden wir genau die richtigen Lösungen für Eure Anforderungen.
Teamwork wird bei uns groß geschrieben. Aus diesem Grund arbeiten wir mit unseren technischen Partnern überregional zusammen. Durch den Einsatz moderner Fernwartungstechnologien, oder durch den personellen technischen Einsatz bei Euch vor Ort, gewährleisten wir vom #teamoscom einen bundesweiten Service für unsere Personennotsignalsystemen und Personen-Notsignal-Anlagen zur Sicherung der Alleinarbeit.
Die besten Lösungen für unsere Kunden!
Optimaler Schutz durch intelligente Systeme
Mobilfunk basierte Notsignalgeber können ein wichtiger Baustein für Euer mobiles Notsignalkonzept sein – #teamoscom findet den richtigen Begleiter für Eure betriebliche Alleinarbeit!
Ob Funk, DECT, oder WLAN… – inhouse Personen-Notsignal-Anlagen sind eine intelligente Alternative, zur Integration in die ganzheitliche Betriebskommunikation und -sicherheit.
Das oscom PNA Portfolio vereint professionelles Notsignal-Management, mit vereinfachtem PNA Handling. Unsere PNA Lösungen bieten Euch optimalen Schutz, auch bei geringer Alleinarbeitsplatzgefährdung.
Optimierte Positionsbestimmung via GPS und Inhaus- Ortungssender – dynamische Benachrichtigungen und Sprachkommunikation – eigener Zentralbetrieb, oder externes 24/7 Leitstellenkonzept – Ruhe-, Lage- und Fallsensoren, sowie die manuelle Notruftaste – komplexes PNA Smartphone, oder effektiver mobiler Notsignalsender – Informiert Euch bei uns, über die für Euch passgenauen Möglichkeiten der Absicherung betrieblicher Alleinarbeiten in Eurem Unternehmen.
oscom Deutschland klärt auf:
Arbeitet eine Person allein, zudem zeitweise oder dauerhaft außerhalb von Ruf- und Sichtweite, so spricht man vom Begriff der betrieblichen Alleinarbeit. Aktuellen Expertenschätzungen zufolge ist jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland hiervon betroffen.
Das Risiko hierbei, dass Arbeitsunfälle oder medizinische Notfälle unentdeckt bleiben, ist bei diesen Personen besonders hervorzuheben. Dieser Sachverhalt kann erhebliche Folgen haben – im Einzelfall sogar bis hin zu langfristig gesundheitlichen Einschränkungen. Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetztes und der Vorschrift 1 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Arbeitgeber in der Pflicht, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.
Ist ein Alleinarbeiter an seinem Arbeitsplatz einem erhöhten Grad an Gefährdungen ausgesetzt, müssen Arbeitgeber über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.
Unter welchen Voraussetzungen eine Personennotsignalanlage, kurz „PNA“, zum Einsatz kommen darf, ist von der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeitsprofile betroffener Arbeitnehmer abhängig.
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