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Personen-Notsignal-Anlagen in Unternehmen der Wohnungswirtschaft: Sicherheit für Alleinarbeiter systematisch gestalten

In der Wohnungswirtschaft – etwa bei Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, technischen Dienstleistern oder im Objekt- und Quartierbetrieb – sind Mitarbeitende immer häufiger in Situationen tätig, in denen Alleinarbeit stattfindet:

Techniker im Bereitschaftsdienst, Betreuung von Quartierbüros, Begehungen von Gebäudeteilen oder Reaktionen auf Störmeldungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

In solchen Fällen gewinnt das Thema Absicherung durch Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) massiv an Bedeutung.

Im Folgenden erläutern wir, warum PNA gerade für die Wohnungswirtschaft relevant sind, wie sie aufgebaut sind, welche gesetzlichen Anforderungen bestehen, worauf bei der Auswahl und Implementierung zu achten ist – und wir zeigen Vorteile, damit euer Unternehmen zukunftssicher aufgestellt ist.

Warum PNA gerade in der Wohnungswirtschaft wichtig sind

Innerhalb der Wohnungsunternehmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Tätigkeiten, in denen die Alleinarbeit eine Gefahrenquelle darstellen kann.

Solche Tätigkeiten umfassen z. B.:

  • Übergriffe durch aggressive Mieter oder Interessenten. 

  • Mitarbeitende in Stadtteil- oder Quartierbüros, die allein arbeiten. 

  • Einsatz im Bereich Haustechnik bzw. Instandhaltung außerhalb der Sicht- und Rufweite von Kollegen. 

  • Technische und organisatorische Bereitschaftsdienste – auch nachts oder am Wochenende. 

  • Gesundheitlich vorbelastete Mitarbeitende, die mobil unterwegs sind und allein agieren. 

Alleinarbeiterschutz Anwendungsbeispiele in der Alleinarbeiterabsicherung – Schlüsselbranchen der Personen-Notsignal-Anlagen – Wohnungswirtschaft

Diese Konstellationen führen dazu, dass das Risiko eines Unfalls, einer gesundheitlichen Notsituation oder auch einer Gewaltsituation steigt – und genau hier bieten Personen-Notsignal-Anlagen von oscom Deutschland eine zuverlässige Schutzmaßnahme.

 

Gesetzlicher Hintergrund & Pflicht zur Absicherung

Neben dem allgemeinen Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG) ist für PNAs insbesondere die Regelung DGUV Regel 112‑139 relevant, welche Anforderungen an technische Notruf- und Alarmierungssysteme bei Alleinarbeit stellt. 

Für Wohnungswirtschaftsunternehmen heißt das konkret: Sobald eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Mitarbeitende allein arbeiten (z. B. außerhalb der Sicht- und Rufweite) und dabei ein erhöhtes Risiko tragen, muss über technische oder organisatorische Maßnahmen nachgedacht werden – und eine PNA kann eine geeignete technische Maßnahme sein.

 

Besonderheiten der Wohnungswirtschaft

Wenn man sich speziell auf die Wohnungswirtschaft fokussiert, gibt es einige Besonderheiten, die bei der Planung und Umsetzung von PNAs berücksichtigt werden sollten:

  1. Mobile Einsätze und wechselnde Umgebungen
    Mitarbeitende bewegen sich oft zwischen verschiedenen Objekten – von klassischen Wohngebäuden über Quartiere bis hin zu rückwärtigen Technikflächen. Eine PNA muss daher mobil einsatzfähig sein, auch außerhalb stationärer Räume.

  2. Alleinarbeit in oft weitläufigen oder schwer zugänglichen Bereichen
    In Wohnanlagen gibt es Keller, Technikräume, Außenflächen, oft ohne direkte Sicht auf andere Mitarbeitende. Das Risiko, dass ein Zwischenfall unbemerkt bleibt, ist erhöht.

  3. Konfliktrisiken im sozialen Umfeld
    Mitarbeitende der Wohnungswirtschaft agieren nicht selten in sozialen Kontexten – Gespräche mit Mietinteressenten, Beschwerden, Medienumfeld – was zusätzliche psychische Gefährdungen mit sich bringt (z. B. Aggressionen). Das erfordert eine Alarmlösung, die auch diskret und zuverlässig funktioniert.

  4. Bereitschafts- und Nachtarbeit
    Technischer Bereitschaftsdienst, Störungsannahme oder Notfälle außerhalb der Regelarbeitszeit sind typisch. Die PNA-Lösung muss also auch außerhalb der üblichen Zeiten funktionieren – 24/7-Verfügbarkeit ist gefragt.

  5. Integration in bestehende Prozesse
    Viele Wohnungsunternehmen haben bereits IT- oder Facility-Management-Systeme, und die PNA sollte sich möglichst nahtlos integrieren lassen – vom Dienstkräfte-Dashboard bis zur Alarmweiterleitung an zentrale Leitstelle oder hausinterne Sicherheit.

  6. Rechtliche Anforderungen und Bestimmungen im Gebäudebereich
    Für Betreiber von Wohnanlagen gelten neben Arbeitsschutz eine Reihe weiterer Normen zur Sicherheit (z. B. Gebäudesicherheit, Aufzugsanlagen). So warnt z. B. der TÜV SÜD, dass Aufzüge in Wohnobjekten bis Ende 2020 mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein müssen 

 

Umsetzungsschritte für Wohnungswirtschaftsunternehmen

Damit dein Wohnungsunternehmen den Einsatz einer PNA systematisch angehen kann, empfehlen wir folgenden Ablauf:

  1. Gefährdungsbeurteilung
    Ermittelt für alle Einsatzbereiche: Wer arbeitet allein (Zeit, Ort, Tätigkeit), welche Gefährdungen bestehen (z. B. Umfeld, Technik, soziale Kontakte) und ob Sicht- oder Rufweiter gegeben sind. Gesetzliche Grundlage ist u. a. § 5 ArbSchG.

  2. Entscheidung über organisatorische vs. technische Schutzmaßnahmen
    Liegt eine erhöhte Gefährdung vor und ist Sicht-/Rufweiter nicht sichergestellt, muss eine technische Maßnahme wie PNA in Betracht gezogen werden. 

  3. Auswahl der geeigneten PNA-Lösung
    Kriterien sollten u. a. sein:

    • Mobilität (Außeneinsatz, mehrere Objekte)

    • Ortungsfähigkeit

    • Alarmierungswege (manuell, automatisch)

    • 24/7-Verfügbarkeit

    • Integration in bestehende Leitstelle oder Dienstleister

    • Zertifizierung nach relevanten Normen (DGUV, DIN VDE)

    • Skalierbarkeit (z. B. App-Lösung vs. klassische Hardware)

  4. Implementierung & Schulung

    • Ausstattung der Mitarbeitenden mit Geräten oder App

    • Schulung zur korrekten Nutzung: Alarm, Klassifikation, Verhalten im Notfall

    • Einrichtung von Leitstelle oder Alarmkette

    • Regelmäßige Funktionstests, Wartung

  5. Integration in Prozesse & Notfallpläne

    • Dienstpläne, Bereitschaftssysteme, Alarmketten definieren

    • Dokumentation von Alarmsituationen und Reaktionen

    • Einbindung in Gesamt-Sicherheitskonzept des Unternehmens

  6. Regelmäßige Überprüfung & Optimierung

    • Auswertung von Alarm- und Einsatzfällen

    • Anpassung der Geräte oder Prozesse bei Änderung von Tätigkeit oder Organisation

    • Technologischer Fortschritt prüfen (z. B. App-lösungen, Innenraum-Ortung)

 

Vorteile für Wohnungsunternehmen

Die Umsetzung einer professionellen PNA-Lösung bringt spürbare Vorteile:

  • Mitarbeiterschutz und Sicherheitskultur: Mitarbeitende wissen, dass sie nicht „allein gelassen“ werden – das steigert Motivation und Sicherheit.

  • Rechtssicherheit: Durch gezielte Maßnahmen zur Absicherung von Alleinarbeit-Plätzen erfüllt Ihr Arbeitsschutzanforderungen und minimiert Haftungsrisiken.

  • Effizienz in Bereitschaftsdiensten: Schnellere Hilfe-Reaktion, geringere Ausfallrisiken bei Notfällen.

  • Image und Verantwortungsbewusstsein: Als Wohnungsunternehmen zeigt Ihr Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Mietern.

  • Integration in Smart Facilities: Moderne Lösungen lassen sich mit Gebäudemanagement oder Apps kombinieren – zukunftsfähig.


Fazit

Für Unternehmen der Wohnungswirtschaft ist der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) kein „nice to have“, sondern eine sinnvolle und oftmals notwendige Maßnahme, um Mitarbeitende bei Alleinarbeit in herausfordernden Umgebungen systematisch abzusichern.

Von der Gefährdungsbeurteilung über die Auswahl der Technik bis hin zur Implementierung und kontinuierlichen Optimierung – dieser Beitrag liefert den Leitfaden für eine wirksame Umsetzung.

Neue Trends wie App-basierte Lösungen und Mobilfunk-Netze eröffnen zudem zusätzlichen Handlungsspielraum – sie sollten von Wohnungsunternehmen geprüft werden. Die gesetzlichen Anforderungen und Sicherheits-Erwartungen steigen – daher ist ein proaktives Vorgehen ratsam.

 

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Hier findest du weitere Infos zu unseren verschiedenen Schlüsselbranchen: PNA Anwendungsbeispiele | Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen

 

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